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Zwischen­versiegelung

Sollte der Athlet / die Athletin im Rahmen der Dopingkontrolle nicht in der Lage sein die erforderliche Mindestmenge von 90ml Urin abzugeben, so kommt es zu einer Zwischenversieglung des abgegeben Urins. Diese wird erst wieder geöffnet, wenn der Athlet / die Athletin die erforderliche Menge abgeben kann. Die Zwischenversiegelung schließt aus, dass die Probe während der Wartezeit manipuliert wird.

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