Krankheit &
TUE-Verfahren
Auch Athletinnen und Athleten sind mal krank. Allerdings beinhalten manche Medikamente verbotene Substanzen, die als Doping gelten. Wie damit umzugehen ist und worauf geachtet werden sollte, erklären wir hier.
Was tun bei Krankheit?
Einige Medikamente sind für Sportlerinnen und Sportler verboten. Aber natürlich können auch Sportlerinnen und Sportler krank werden und müssen dann Medikamente nehmen. Das hat unterschiedliche Fragen zur Folge: Was ist im Krankheitsfall zu beachten? Was beim ärztlichen Besuch? Wie sind Dopingfallen zu vermeiden? Welche Arzneimittel sind unbedenklich? Und wie funktioniert die Beantragung einer medizinischen Ausnahmegenehmigung, der sog. TUE?
Bei klassischen Erkrankungen wie Husten, Schnupfen, Durchfall oder Übelkeit gibt es eine Vielzahl von Präparaten, die erlaubt sind. Es gibt aber auch Medikamente, die während der Wettkampfzeit oder sogar jederzeit verboten sind. Manchmal ist es nicht direkt ersichtlich, ob ein Medikament verboten ist oder nicht. Daher sollten Athletinnen und Athleten immer darauf achten, direkt beim ärztlichen Besuch die NADAmed Datenbank nach dem verschriebenen Medikament zu durchsuchen oder in der Apotheke das Medikament bei der Abholung zu überprüfen.
NADAmed und
Beispielliste zulässiger Medikamente
Um Athletinnen und Athleten zu unterstützen, betreibt die NADA die Datenbank NADAmed. Hier können in Deutschland zugelassene Medikamente und Wirkstoffe auf ihre Dopingrelevanz geprüft werden. Außerdem veröffentlicht die NADA jedes Jahr eine Beispielliste zulässiger Medikamente. Dort sind Medikamente zu finden, die definitiv erlaubt sind – sortiert nach Krankheitssymptomen.
Sollte ein Wirkstoff weder in der NADAmed noch in der Verbotsliste zu finden sein, kann das Ressort Medizin der NADA jederzeit kontaktiert werden.
NADAmedBeispielliste Medikamente 2023Kontakt zum Ressort Medizin der NADAWenn es keine Alternative gibt
Im Falle dauerhafter Behandlungen bei Diabetes, Asthma, Morbus Crohn oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen müssen Medikamente über einen längeren Zeitraum genommen werden – möglicherweise auch solche mit eigentlich verbotenen Substanzen. Muss eine Erkrankung mit einer verbotenen Substanz oder einer verbotenen Methode behandelt werden, für die es keine erlaubte Alternative gibt, ist es wichtig, sich dem Dopingreglement entsprechend zu verhalten. Athletinnen und Athleten, die in einem Testpool der NADA (RTP, NTP, ATP, TTP) gemeldet sind, müssen vor der Anwendung einer verbotenen Substanz oder Methode eine Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE – Therapeutic Use Exemption) beantragen. Bei einer Notfallbehandlung oder der Behandlung einer akuten Erkrankung kann der TUE-Antrag auch rückwirkend eingereicht werden – innerhalb von sieben Tagen nach der Behandlung.
TUE-Beantragung
Athletin bzw. Athlet und Ärztin bzw. Arzt füllen gemeinsam das TUE-Antragsformular der NADA aus und schicken es per Post an die NADA. Zudem muss ein aktueller fachärztlicher Bericht eingereicht werden, der die Vor- und Krankengeschichte ausführlich und nachvollziehbar beschreibt. Darin muss sorgfältig begründet werden, warum keine erlaubten Alternativen eingesetzt werden. Weitere diagnostische Befunde vervollständigen den Antrag, z. B. zur Erstdiagnose, Laborergebnisse, Tests und Berichte
Ablauf nach Einreichung
Der vollständig eingereichte Antrag wird durch das Komitee für Medizinische Ausnahmegenehmigungen (Therapeutic Use Exemption Commitee – TUEC) der NADA begutachtet. Das TUEC entscheidet, ob eine Medizinische Ausnahmegenehmigung erteilt wird oder nicht. Stimmt das TUEC dem Antrag zu, erhält die Athletin bzw. der Athlet eine Genehmigungsurkunde, die sie bzw. er für den Fall von Dopingkontrollen in Kopie mit sich führen sollte. Die zeitliche Gültigkeit einer Medizinischen Ausnahmegenehmigung ist begrenzt und wird individuell festgelegt. Bei fortlaufender Behandlung muss die Athletin bzw. der Athlet nach Ablauf des Genehmigungszeitraums frühzeitig einen Neuantrag stellen. Kosten für medizinische Gutachten oder gegebenenfalls weitere laborchemische Untersuchungen bzw. medizinische Unterlagen, die das TUEC zur Begutachtung benötigt, trägt die Athletin bzw. der Athlet.