Dopingkontrolle
Eine der Kernaufgaben der NADA ist die Planung von Dopingkontrollen zum Schutz sauberer Athletinnen und Athleten. Wie das Doping-Kontroll System funktioniert und wie eine Kontrolle abläuft, erfährst Du hier.
Trainings- und Wettkampfkontrollen
Eine der Kernaufgaben der NADA ist die Planung und Koordination von Dopingkontrollen zum Schutz sauberer Sportlerinnen und Sportler. Es gibt Trainings- und Wettkampfkontrollen. Trainingskontrollen sind alle Dopingkontrollen außerhalb von Wettkämpfen. Sie können jederzeit und an jedem Ort erfolgen - während des Trainings und auch in der Freizeit, der Schule oder Uni. Trainingskontrollen finden immer unangemeldet statt. Kontrollen außerhalb von Wettkämpfen betreffen alle Athletinnen und Athleten, die einem Testpool der NADA angehören. Wie diese Testpools funktionieren, wird weiter unten auf dieser Seite erklärt.
Neben den Trainingskontrollen ist die NADA auch für die Organisation und Durchführung von Wettkampfkontrollen in Deutschland verantwortlich. Damit liegt die nationale Kontrollplanung in der Hand der NADA. Sie ist die zentrale Instanz für saubere, dopingfreie Leistung. International arbeitet die NADA mit der WADA, anderen NADOs, internationalen Verbänden und Kontrollinstanzen zusammen. Das gilt auch für internationale Wettkämpfen, die in Deutschland stattfinden. Eine Einflussnahme durch Sportfachverbände ist ausgeschlossen, und es ist sichergestellt, dass die Kontrollen unabhängig durchgeführt werden.
Bei Wettkampfkontrollen sind Kontrollstationen eingerichtet, welche die Privatsphäre der Athletinnen bzw. Athleten während einer Kontrolle schützen und zu denen nur autorisierte Personen Zutritt haben. Von dem Moment der Benachrichtigung über eine anstehende Dopingkontrolle bis zum Eintreffen in der Kontrollstation werden die Athletinnen bzw. Athleten von einem sogenannten Chaperon begleitet und beaufsichtigt, um Manipulationen auszuschließen. Erst wenn die Kontrolle endgültig abgeschlossen ist, endet auch die Beaufsichtigung durch das Kontrollpersonal.
Risikogruppen
Die NADA teilt Sportarten in drei Risikokategorien ein. Welche Sportart welcher Risikogruppe zugeordnet wird, hängt von folgenden vier Kriterien ab, die regelmäßig neu bewertet werden. In einigen Fällen werden auch einzelne Disziplinen einer Sportart unterschiedlich bewertet.
- Physiologische Faktoren, d. h. die physiologischen Anforderungen und das damit einhergehende leistungssteigernde Potenzial einer Sportart oder Disziplin durch eine Anwendung von verbotenen Wirkstoffen oder Methoden.
- Empirische Daten, d. h. das statistische Dopingrisiko anhand der Auswertung der Anzahl positiver Fällen in Abhängigkeit zur Anzahl an Kontrollen bzw. kontrollierten Atletinnen bzw. Athleten innerhalb einer Sportart oder Disziplin.
- Politische, kulturelle und mediale Faktoren, d. h. das öffentliche und mediale Interesse sowie kulturelle Umfeld einer Sportart oder auch die nationalen Förderstrukturen.
- Finanzielle Faktoren, d. h. die Preisgeld- und Gehaltsstruktur einer Sportart oder Disziplin.
Anhand dieser Kriterien werden die verschiedenen Sportarten bzw. Disziplinen in einer Matrix bewertet. Dabei werden die Risikokriterien unterschiedlich gewichtet und für jede Sportart bzw. Disziplin Risikopunkte vergeben. Hier eine Übersicht über die Einteilung der Risikogruppen im Kalenderjahr 2023. Die jährlich aktuelle Risikoeinteilung steht auf der Homepage der NADA zur Verfügung.
Eisschnelllauf und Shorttrack, Gewichtheben, Kanusport (Rennsport, Slalom), Leichtathletik, Radsport (Mountainbike, Straße, Bahn, Cross), Rudern, Schwimmsport (Schwimmen, Freiwasser), Skisport (Alpin, Biathlon, Langlauf, nordische Kombination), Triathlon.
Base- und Softball, Basketball, Bob- und Schlittensport, Boxen, Eishockey, Fußball, Handball, Feldhockey, Kraftdreikampf, Rugby, Skibergsteigen, Skisport (Skispringen), Tennis, Turnen (Geräteturnen), Volleyball.
American Football, Badminton, Behindertensport, Billard, Boccia, Boulesport und Pétanque, Curling, Dartsport, Eiskunstlauf, Eisstocksport, Fechten, Gehörlosensport, Golf, Hochschulsport, Judo, Ju-Jutsu, Karate, Kegel- und Bowlingsport, Luftsport, Minigolf, moderner Fünfkampf, Motorsport, Motoryachtsport, Radsport (BMX, Kunstrad, Radball), Rasenkraftsport und Tauziehen, Reitsport, Rettungsschwimmen/Rettungssport, Ringen, Rollsport, Schach, Schieß- und Bogensport, Schwimmsport (Springen, Synchronschwimmen, Wasserball), Segeln, Skibob, Skisport (Freestyle), Snowboarden, Sportakrobatik, Sportklettern, Unterwassersport, Squash, Taekwondo, Tanzsport, Tischtennis, Turnen (Trampolin, rhythmische Sportgymnastik), Wasserski und Wakeboard.
Testpools
Athletinnen und Athleten, die auf sehr hohem sportlichen Niveau national oder international Topleistungen erbringen, müssen auch außerhalb von Wettkämpfen unangekündigt kontrollierbar sein. Dafür hat die NADA verschiedene Testpools etabliert.
Je nach Testpoolzugehörigkeit werden Athletinnen und Athleten häufiger oder seltener kontrolliert und unterliegen unterschiedlichen Meldepflichten. Auf Grundlage des sog. Risk-Assessments der NADA wird festgelegt, welche Athletinnen und Athleten in welchen Testpool eingeordnet werden und somit Trainingskontrollen unterliegen.
Bei der Zuordnung zu einem Testpool spielen in erster Linie der Kaderstatus, also z.B. Nachwuchs-, Perspektiv- oder Olympiakader und die Risikogruppe der einzelnen Sportarten eine Rolle. Aus der Testpoolzugehörigkeit ergibt sich, ob Athletinnen bzw. Athleten entweder nur innerhalb des Wettkampfs kontrolliert werden oder auch außerhalb von Wettkämpfen für Trainingskontrollen zur Verfügung stehen müssen. Hier ein Überblick:
Ablauf einer Dopingkontolle
Regelung bei Minderhährigen
Bei Dopingkontrollen gibt es kein Mindestalter. Es können also auch minderjährige Athletinnen und Athleten kontrolliert werden. Kader- und Testpoolathletinnen und -athleten sind an das Anti-Doping-Regelwerk ihres Verbands gebunden, z. B. durch eine Athletinnen- bzw. Athletenvereinbarung. Als gesetzliche Vertreterinnen bzw. Vertreter stimmen die Eltern dieser Vereinbarung für ihr Kind zu. Dopingkontrollen dienen nicht zuletzt dem Schutz der Sportlerinnen und Sportler, etwa vor gesundheitlichen Schäden, die durch den Missbrauch von Arzneimitteln entstehen können. Minderjährige Athletinnen und Athleten genießen aufgrund ihres Alters besonderen Schutz, insbesondere bei der Sichtkontrolle. Über die Rechte und Pflichten sollten Trainerinnen und Trainer, Eltern und Athletinnen und Athleten Bescheid wissen.
Durchführung der Dopingkontrolle
Bei Kontrollen von minderjährigen Athletinnen und Athleten muss die Kontrollperson eine zusätzliche Person als Zeugin bzw. Zeuge hinzuziehen. Dies ist entweder eine ausgewählte Vertrauensperson der Athletin bzw. des Athleten oder eine durch die Kontrollperson benannte weitere Person.
Vertrauensperson
Auch volljährige Athletinnen und Athleten haben das Recht, eine Vertrauensperson zu einer Dopingkontrolle mitzunehmen. Erfahrene Athletinnen und Athleten verzichten zum Teil darauf. Unerfahrene Athletinnen und Athleten sollten hingegen von diesem Recht Gebrauch machen. Die Athletin bzw. der Athlet kann eine volljährige Vertrauensperson frei auswählen. Zum Beispiel die Trainerin bzw. der Trainer, die Betreuerin bzw. der Trainer oder auch einen Elternteil. Sollte die gewünschte Vertrauensperson nicht direkt vor Ort sein, kann diese benachrichtigt werden. Der Anfahrtsweg sollte allerdings in einem vertretbaren Rahmen liegen. Die Vertrauensperson bezeugt den Kontrollvorgang und steht der Athletin bzw. dem Athleten zur Seite, wenn sie bzw. er sich unsicher fühlt und Fragen hat.
Besondere Regelungen für Athletinnen und Athleten unter 18 Jahren
Auch bei minderjährigen Athletinnen und Athleten findet eine Sichtkontrolle durch die Kontrollperson statt. Die Vertrauensperson muss hierbei die Kontrollperson beobachten, während diese die Sichtkontrolle bei der Athletin bzw. dem Athleten durchführt. Die Vertrauensperson darf wiederum die Urinabgabe nicht direkt einsehen können. Diese Maßnahme dient dem Schutz der minderjährigen Athletin bzw. dem minderjährigen Athleten und der Kontrollperson.
Kontrolle ohne Panik:
Rechte und Pflichten von Athletinnen und Athleten
- eine Vertrauensperson zur Dopingkontrolle mitzunehmen.
- bei Urinproben auf eine Kontrollperson des gleichen Geschlechts zu bestehen (bei Kontrollen durch die NADA).
- sich den Ausweis der Kontrollperson zeigen zu lassen.
- im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten auf einen Ort der Abnahme zu bestehen, an dem die notwendige Diskretion und die Korrektheit der Abnahme gewährleistet sind.
- Vorbehalte gegenüber der Durchführung oder dem Ablauf der Kontrolle sowie gegenüber dem Kontrollpersonal auf dem Protokoll der Dopingkontrolle zu notieren.
- bei unangemeldetem Eintreffen der Kontrollperson das Training oder eine bereits begonnene Tätigkeit fortzuführen, solange sich dies in einem verhältnismäßigen Zeitrahmen bewegt.
- im Falle einer positiven A-Probe eine Untersuchung der B-Probe zu verlangen und mit einer Vertrauensperson ihrer Wahl bei der Analyse der B-Probe anwesend zu sein.
- im Falle eines Verfahrens rechtliches Gehör vor dem zuständigen Verbands- oder Schiedsgericht in Anspruch zu nehmen.
- die Dopingkontrolle nach entsprechender Aufforderung zu absolvieren – bei Verweigerung oder Unterlassung einer Kontrolle schreiben die Regelwerke eine Regelsperre von vier Jahren vor.
- sich gegenüber der Dopingkontrollperson auszuweisen.
- bzw. sind dazu angehalten, die in den letzten sieben Tagen eingenommenen Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel (NEM) auf dem Protokoll der Dopingkontrolle anzugeben.
- sich einer zweiten Probe zu unterziehen, falls z. B. bei der Bestimmung der Urindichte Grenzwerte unterschritten werden oder die Kontrolleurin bzw. der Kontrolleur aus anderen Gründen eine zweite Probe anordnet.
- bei der medizinisch notwendigen Einnahme von Medikamenten mit verbotenen Substanzen sowie medizinisch notwendigen Anwendung von verbotenen Methoden rechtzeitig eine Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) zu beantragen.
- die Meldepflichten des jeweiligen Testpools einzuhalten.
- das Karriereende der NADA und dem Verband schriftlich anzuzeigen.